Verantwortung

Transparenz schafft Vertrauen

Merz Pharma Austria GmbH legt geldwerte Leistungen an Ärzte und andere Angehörige medizinischer Fachkreise offen, da Transparenz eine Grundvoraussetzung für Vertrauen ist und dieses wiederum ein fundamentaler Bestandteil für eine positive Zukunft.

Merz Pharma Austria GmbH ist ein Mitgliedsunternehmen des Verbandes der pharmazeutischen Industrie Österreichs (PHARMIG). Durch die Mitgliedschaft in der PHARMIG unterliegt Merz Pharma Austria GmbH dem Verhaltenskodex (VHC). Aufgrund einer Neuregelung im Jahr 2014 zwischen der PHARMIG und der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) werden pharmazeutische Unternehmen, die der PHARMIG angehören, geldwerte Leistungen an Ärzte und andere Angehörige medizinischer Fachkreise ab dem Jahr 2015 offenlegen. Die Daten werden jeweils für ein Kalenderjahr zusammengefasst und bis spätestens 30.6. des Folgejahres veröffentlicht. Diese Vorgabe geht auf eine Initiative des Europäischen Verbands der Pharmazeutischen Industrie (EFPIA) zurück und wird nun europaweit umgesetzt. Durch diese Neuregelung soll in der Öffentlichkeit das Vertrauen in das Gesundheitssystem erhöht und somit ein gemeinsames Verständnis für gemeinsame Zusammenarbeit unterstützt werden.

Die Offenlegungspflicht betrifft ausschließlich geldwerte Leistungen im Zusammenhang mit:

  • Veranstaltungen
  • Dienst- und Beratungsleistungen samt Auslagen
  • Spenden und Förderungen
  • Forschung und Entwicklung

Aggregierte oder Individuelle Offenlegung?

Zuwendungen an Angehörige der medizinischen Fachkreise werden entweder aggregiert oder individualisiert publiziert. Die individualisierte Veröffentlichung der Daten unterliegt dem Datenschutzgesetz. Somit wird auf der Homepage der Merz Austria kein Arzt angeführt der nicht seine ausdrückliche Zustimmung zur Veröffentlichung gibt. Erteilt ein Arzt keine Zustimmung, wird die Vergütung aggregiert ohne Veröffentlichung seiner Daten angeführt. Das Gleiche gilt auch für Institutionen der Fachkreise in Österreich.

Auf individueller Basis:

  • Tagungs- und Teilnehmergebühren
  • Reise- und Übernachtungskosten
  • Dienstleistungs- und Beratungshonorare
  • Spenden und Förderungen (gilt nur für Institutionen des Gesundheitswesen)
  • Unterstützung von Institutionen oder von diesen mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragte Dritte

Auf zusammengefasster Basis:

  • Ausgaben für Forschung und Entwicklung
  • Alle geldwerten Leistungen, für die keine Einwilligung der Angehörigen der Medizinberufe oder Organisationen des Gesundheitswesen vorliegt

Downloads

Unterstützung von Angehörigen der Fachkreise (AFK) und Institutionen der Fachkreise (IFK) sowie die Unterstützung von Patientenorganisationen.



Offenlegung einfach erklärt